Wir beraten Sie und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung bei - Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Pensionen
- Empfang von Unterhaltsleistungen
- Einkünften aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung und aus privaten Veräußerungsgeschäften (Spekulationseinkünfte), wenn die Einnahmen daraus insgesamt
18.000 €, im Falle der Zusammenveranlagung 36.000 € nicht übersteigen. - Beratung und Antragstellung nach den neuen Kindergeldbestimmungen
- Beratung und Antragstellung nach dem Eigenheimzulagengesetz mit Kinderzulage
- Beratung und Antragstellung bei der Investitionszulage nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999
- Beratung und Antragstellung auf Wohnungsbauprämie
- Beratung bei Arbeitgeberaufgaben zu hauswirtschaftlichen Dienstleistungen inkl. Kinderbetreuung
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und aus selbstständiger Arbeit oder umsatzsteuerpflichtige Einkünfte dürfen dabei nicht vorliegen. - WIR geben IHNEN einen computergestützten Überblick über
das steuerliche Ergebnis und den ERSTATTUNGSBETRAG - WIR beraten SIE im Rahmen unserer Beratungsbefugnis in Steuerfragen
und zu steuersparenden Gestaltungsmöglichkeiten - WIR überprüfen IHREN Bescheid über den Lohnsteuerjahresausgleich
oder IHREN Einkommensteuerbescheid. - WIR vertreten SIE gegenüber den FINANZBEHÖRDEN
im EINSPRUCH- und KLAGEVERFAHREN.
Zur kompetenten Beratung brauchen Sie einige Unterlagen, wie z. B. Ihre elektronische Lohnsteuerbescheinigung, Rentenbescheide.
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