Die Steuererklärungen 2020 und 2021 - nötige Unterlagen wegen Änderungen durch Corona
Bei Kurzarbeit:
Bescheinigung des Arbeitgebers über die gesamten Arbeitstage des Jahres, an denen die
Arbeitsstätte ausgesucht wurde, oder eigene Aufzeichnungen darüber
Bei Homeoffice ohne vorhandenes Arbeitszimmer (Corona-Pauschale 5 € pro Tag):
Bescheinigung des Arbeitgebers über die gesamten Arbeitstage des Jahres und die Anzahl der Tage davon im Homeoffice
Bei Homeoffice mit vorhandenem Arbeitszimmer:
(Es muss dabei ein abgeschlossenes eigenes Arbeitszimmer vorhanden sein, welches nicht privat genutzt wird, sondern nahezu ausschließlich beruflich)
1. Bescheinigung des Arbeitgebers über die gesamten Arbeitstage des Jahres, die Anzahl der Tage im Homeoffice und die Monate, in denen das Homeoffice genutzt wurde
2. folgende Unterlagen zum Objekt:
Mietwohnung:
- Kontoauszüge Miete des entsprechenden Jahres
- Stromrechnung des entsprechenden Jahres
- Skizze der Wohnung mit Flächenangaben gesamt und Arbeitszimmer
Einfamilienhaus:
- Herstellungskosten des Gebäudes, wenn das Haus gebaut wurde
- bei Kauf: Kaufvertrag, Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Makler, Justizkasse - und weitere Anschaffungsnebenkosten
- Skizze des Hauses mit Flächenangaben gesamt und Arbeitszimmer
- sämtliche Betriebskosten, wie Wasser, Strom, Heizung, Müll, Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Heizungswartung usw.
- Abrechnung der finanzierenden Bank über die Kreditzinsen
Eigentumswohnung:
- Kaufvertrag
- weitere Anschaffungskosten, wie Notar, Grunderwerbsteuer, Makler, Justizkasse
- Skizze der Wohnung mit Flächenangaben gesamt und Arbeitszimmer
- Jahres- Abrechnung von der Hausverwaltung
- Stromrechnung und weitere Kosten, die evtl. nicht in der Jahresabrechnung enthalten sind
- Abrechnung der finanzierenden Bank über die Kreditzinsen